Wer verstehen will, warum CBD-Öl in Deutschland nicht als Lebensmittel verkauft werden darf, warum es als „Aromaprodukt" deklariert wird und warum sich daran seit Jahren nichts ändert, muss ein Wort kennen: Novel Food.
Die Novel-Food-Verordnung ist der regulatorische Flaschenhals des gesamten europäischen CBD-Marktes. Dieser Artikel erklärt, was dahintersteckt – und warum die Warteschleife kein Zufall ist. Er vertieft den regulatorischen Aspekt aus dem Artikel Hanf vs. Cannabis und dem Rechtslage-Artikel.
Die Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 regelt, unter welchen Bedingungen neuartige Lebensmittel in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen.
Als „neuartig" gilt ein Lebensmittel, wenn es vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurde. Für diese Lebensmittel ist eine Sicherheitsbewertung und Zulassung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erforderlich, bevor sie verkauft werden dürfen.
CBD-Extrakte fallen unter diese Verordnung. Die EU-Kommission stuft sie als Novel Food ein – mit der Begründung, dass Hanfextrakte mit angereichertem CBD-Gehalt vor 1997 nicht als Lebensmittel üblich waren.
Hanfsamen, Hanfsamenöl und Hanfblättertee haben eine lange Verzehrgeschichte in Europa. Sie sind keine Novel Foods – sie dürfen als Lebensmittel verkauft werden.
Das Problem betrifft spezifisch CBD-Extrakte: konzentrierte Auszüge aus Hanfblüten mit einem CBD-Gehalt, der deutlich über dem liegt, was in traditionellen Hanfprodukten vorkommt.
Die Abgrenzung:
Hanfsamenöl → kein Novel Food, regulär als Lebensmittel verkäuflich.
Hanfblättertee → kein Novel Food, sofern aus zugelassenen Sorten.
CBD-Extrakt / CBD-Öl → Novel Food, Zulassung erforderlich.
Synthetisches CBD → ebenfalls Novel Food, eigene Bewertung nötig.
Diese Unterscheidung ist sachlich nachvollziehbar – aber sie hat den Markt in eine Grauzone gedrängt, die seit Jahren andauert.
Um CBD-Extrakte als Lebensmittel auf den EU-Markt zu bringen, muss ein Antragsteller ein vollständiges Dossier bei der EFSA einreichen. Das Dossier muss enthalten:
Detaillierte Beschreibung des Herstellungsprozesses.
Zusammensetzung und Spezifikation des Produkts.
Toxikologische Daten – Akut-, Subchronische und chronische Toxizität.
Absorptions- und Metabolismusdaten.
Vorgeschlagene Verwendungsbedingungen und Höchstmengen.
Stabilitätsdaten.
Was seit der Einreichung der ersten Anträge passiert ist:
2019: Erste Novel-Food-Anträge für CBD bei der EFSA eingereicht.
2020: EuGH-Urteil (Kanavape-Fall) stellt klar, dass CBD kein Betäubungsmittel ist und unter die Warenverkehrsfreiheit fällt. Ein wichtiges Signal – aber keine Novel-Food-Zulassung.
2022: EFSA veröffentlicht eine vorläufige Einschätzung und fordert zusätzliche toxikologische Daten, insbesondere zu möglichen Auswirkungen auf die Leber.
2023–2024: Antragsteller reichen ergänzende Daten ein. Die EFSA prüft weiter.
2025–2026: Eine abschließende Bewertung steht weiterhin aus. Kein Antrag wurde bisher positiv beschieden.
Das Verfahren ist nicht blockiert – es ist langsam. Die EFSA agiert nach dem Vorsorgeprinzip: Im Zweifel werden mehr Daten gefordert, nicht weniger.
Die EFSA hat in ihren bisherigen Stellungnahmen mehrere offene Punkte benannt:
Lebertoxizität. Einige präklinische Studien zeigen Hinweise auf lebertoxische Effekte bei hohen CBD-Dosen. Die EFSA verlangt klarere Daten zur Dosis-Wirkungs-Beziehung und zur Übertragbarkeit auf Menschen.
Wechselwirkungen. CBD wird über das Cytochrom-P450-Enzymsystem in der Leber metabolisiert – dasselbe System, das viele Medikamente verarbeitet. Die potenziellen Wechselwirkungen sind nicht ausreichend untersucht.
Langzeitdaten. Es fehlen Studien zur chronischen Exposition über Monate oder Jahre bei niedrigen Dosen – also genau dem Szenario, das bei regelmäßiger Verwendung von CBD-Produkten eintreten würde.
Vulnerable Gruppen. Daten zu Schwangeren, Kindern und älteren Menschen mit Polymedikation sind lückenhaft.
Diese Bedenken sind nicht willkürlich. Sie folgen der Standardmethodik für Novel-Food-Bewertungen. Aber sie verzögern den Prozess erheblich.
Solange keine Novel-Food-Zulassung vorliegt, darf CBD-Öl in der EU nicht als Lebensmittel verkauft werden. Seriöse Anbieter nutzen deshalb alternative Produktkategorien:
Aromaprodukt. Die gängigste Lösung. Das Produkt wird nicht zum Verzehr deklariert. Keine Dosierungsangaben, keine Verzehrempfehlungen. Rechtlich eine Einordnung außerhalb des Lebensmittelrechts.
Kosmetisches Produkt. Möglich für Produkte zur äußeren Anwendung, unter Einhaltung der EU-Kosmetikverordnung.
Beide Wege sind legal – vorausgesetzt, die Deklaration ist konsistent und es werden keine Aussagen gemacht, die eine andere Zweckbestimmung nahelegen.
Das ist der Grund, warum auf seriösen CBD-Ölen „Aromaprodukt – nicht zum Verzehr bestimmt" steht. Es ist kein Marketing-Trick. Es ist die Konsequenz einer fehlenden Zulassung.
Die Novel-Food-Verordnung gilt EU-weit. Aber die nationale Umsetzung variiert erheblich:
Vereinigtes Königreich. Nach dem Brexit hat die FSA (Food Standards Agency) ein eigenes Verfahren etabliert. CBD-Produkte können dort unter einem Übergangsregime als Lebensmittel verkauft werden, während die Zulassungsanträge geprüft werden. De facto ein regulierter Markt – etwas, das die EU nicht bietet.
Schweiz. CBD-Produkte werden dort als „Tabakersatzprodukte" reguliert, wenn sie geraucht werden, oder als Lebensmittel, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Ein pragmatischer Ansatz, der in der EU undenkbar wäre.
Tschechien, Österreich. Tendenziell toleranter in der Marktaufsicht, aber ohne eigene rechtliche Grundlage – die Novel-Food-Verordnung gilt auch dort.
Frankreich, Italien. Restriktiver. Zeitweise wurden CBD-Blüten komplett verboten, bevor Gerichte einschritten.
Der Flickenteppich zeigt: Die EU-weite Harmonisierung, die die Novel-Food-Verordnung eigentlich schaffen soll, ist im CBD-Bereich noch nicht erreicht.
Angenommen, die EFSA erteilt eine Novel-Food-Zulassung für CBD-Extrakte. Was passiert dann?
CBD-Öl dürfte als Lebensmittel verkauft werden – mit definierten Höchstmengen, Reinheitsanforderungen und Kennzeichnungspflichten.
Health Claims blieben weiterhin verboten, solange keine spezifischen Claims zugelassen werden (eigenes Verfahren).
Bio-Zertifizierung wäre für das Endprodukt möglich – nicht nur für den Rohstoff.
Qualitätsstandards wären einheitlich definiert – Anbieter ohne saubere Prozesse müssten nachrüsten oder verschwinden.
Der Preis könnte sinken, weil die Produktkategorie klar wäre und der Marktzugang einfacher.
Gleichzeitig würde eine Zulassung den Markt konsolidieren. Kleine Anbieter ohne die Ressourcen für Compliance könnten unter Druck geraten.
Es ist leicht, die EFSA für ihre Langsamkeit zu kritisieren. Und die Frustration ist berechtigt – für Anbieter, die in der Grauzone arbeiten müssen, und für Verbraucher, die keine klare Orientierung bekommen.
Aber das Vorsorgeprinzip hat eine Funktion: Es schützt vor der Zulassung von Substanzen, deren Langzeitsicherheit nicht geklärt ist. Die offenen Fragen der EFSA – Lebertoxizität, Wechselwirkungen, vulnerable Gruppen – sind keine Schikane. Sie sind Standardanforderungen für jedes neuartige Lebensmittel.
Das Problem ist nicht der Prozess. Das Problem ist, dass der Markt schneller gewachsen ist als die Regulierung hinterherkam. Und dass die Zwischenlösung – Aromaprodukt-Deklaration – zwar funktioniert, aber für alle Beteiligten unbefriedigend ist.
Drei Szenarien sind denkbar:
Zulassung in den nächsten 1–3 Jahren. Das optimistische Szenario. Antragsteller liefern die geforderten Daten, die EFSA bewertet positiv, die EU-Kommission erteilt die Zulassung. Der Markt wird regulierter, aber klarer.
Weitere Verzögerung. Die EFSA fordert erneut Daten nach, der Prozess zieht sich. Der Status quo bleibt – mit allen Unsicherheiten.
Teilzulassung. Bestimmte CBD-Produkte (z. B. mit definierter Höchstmenge und spezifischem Herstellungsverfahren) werden zugelassen, andere nicht. Der Markt wird differenzierter, aber komplexer.
Unabhängig vom Szenario gilt: Anbieter, die heute schon so arbeiten, als wäre die Regulierung da – saubere Prozesse, dokumentierte Lieferketten, transparente Analysen – werden von jeder Entwicklung profitieren.
Warum darf CBD-Öl nicht als Lebensmittel verkauft werden?
Weil CBD-Extrakte als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) eingestuft sind und bisher keine Zulassung durch die EFSA erteilt wurde. Ohne Zulassung kein legaler Verkauf als Lebensmittel.
Ist CBD-Öl als Aromaprodukt legal?
Ja, wenn die Deklaration konsistent ist – also keine Verzehrempfehlungen, keine Dosierungsangaben, keine Wirkversprechen. Die Einordnung als Aromaprodukt ist eine gängige rechtliche Lösung außerhalb des Lebensmittelrechts.
Wann wird CBD als Lebensmittel zugelassen?
Das ist nicht absehbar. Mehrere Anträge sind bei der EFSA in Bearbeitung, aber eine abschließende Bewertung steht noch aus. Optimistische Schätzungen sprechen von 1–3 Jahren.
Betrifft Novel Food alle Hanfprodukte?
Nein. Hanfsamen, Hanfsamenöl und Hanfblättertee haben eine Verzehrgeschichte vor 1997 und gelten nicht als Novel Food. Betroffen sind spezifisch CBD-Extrakte mit angereichertem Cannabidiol-Gehalt.
Was hat das EuGH-Urteil von 2020 geändert?
Der Europäische Gerichtshof hat im Kanavape-Fall klargestellt, dass CBD kein Betäubungsmittel ist und unter die Warenverkehrsfreiheit fällt. Das war wichtig für die grundsätzliche Legalität – hat aber die Novel-Food-Frage nicht gelöst.